Müllgebühren steigen kräftig

Der Wohlstand(smüll) kostet 

Einen kräftigen Anstieg der Abfallgebühren „mussten“ die Mitglieder des Kreistags bei der Sitzung in Aglasterhausen beschließen – und sie taten es einstimmig. Was bleib ihnen auch anderes übrig.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner im Kreis wird ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen, und zwar einiges tiefer!

Künftig muss jeder Haushalt eine Grundgebühr von 94,96 Euro für die Müllentsorgung zahlen. Dazu kommen, je nach Größe der Tonne, 108,99 € (60 Liter) bis 217,99 € (120 Liter); noch größere Gefäße kosten entsprechend (bei diesen fällt der Anstieg im Verhältnis allerdings weitaus geringer aus).

Besonders eklatant erwischt es einen Haushalt mit einer 60 Liter-Mülltonne:
Mussten hierfür seither 166 Euro/Jahr gezahlt werden, sind es künftig mit 203,95 Euro rd. 23 % mehr, nämlich + 37,95 Euro.

Noch kräftiger werden künftig Haushalte in Müllgemeinschaften zur Kasse gebeten.
Waren bisher bei einer 2er-Müllgemeinschaft (also 2 Haushalte, z. B. eine vierköpfige Familie und die im separaten Haushalt lebende Oma) 166 Euro : 2 = 84 Euro pro Haushalt zu zahlen, werden dies künftig pro Haushalt 149,46 Euro sein (jew. 94,96 € + 108,99 €/2). Dies bedeutet Mehrkosten von 65,46 € und damit ein Anstieg von rd. 78 % !

Je größer die Mülltonnen umso „geringer“ fällt der Anstieg aus; ein 120 Liter Mülleimer kostet für einen Haushalt künftig sogar weniger (bisher: 332 € > künftig: 312,95 €).

Warum muss die Gebührenerhöhung überhaupt sein?

  1. Müllentsorgung kostet Geld. Verpackungsmüll hat daran einen großen Anteil. Laut Umweltbundesamt „produziert“ in Deutschland jeder private Verbraucher 107 Kilogramm pro Jahr.
    Die Aufwendungen der KWiN steigen von 9,84 Mio. Euro auf jetzt 11,955 Mio. Euro.
    Wesentliche Gründe, so ist der Vorlage zur Kreistagssitzung zu entnehmen, sind um über 30 % höhere Entsorgungskosten (Verbrennung) beim Restmüll und Sperrmüll, zusätzliche Systemkosten bei der Bioabfallsammlung und -verwertung sowie Kostensteigerungen bei verschiedenen Sammlungs- und Verwertungssystemen (z.B. Altholz).
  2. Auf der anderen Seite wird das bisherige Leistungsspektrum aber auch um ein Sammlungssystem für Bioabfälle mit einer anschließenden hochwertigen Verwertung ergänzt. Zudem bieten die anderen Leistungsbestandteile im Abfallwirtschaftskonzept ebenfalls ein hohes Maß an Komfort. (Ebenfalls aus der Vorlage zitiert.)

Das neue Gebührensystem, bestehend aus Grundgebühr und Leistungsgebühr, soll (verursachungs)gerechter sein.

In der Vorlage heißt es dazu:

Mit der Grundgebühr werden den Haushalten vor allem solche Kosten zugeordnet und damit auch durch die Haushalte finanziert, die in ihrer Höhe vom Verhalten der Gebührenschuldner nicht oder nur nachrangig beeinflusst werden können. Die Erhebung der Grundgebühr sichert somit also die abfallwirtschaftlichen Grundleistungen.

Die Erhebung von Leistungsgebühren mit dem in Anspruch genommenen Restabfallvolumen als Maßstab trägt hingegen der Verursachergerechtigkeit Rechnung. Die Höhe der Leistungsgebühren kann nämlich sehr wohl durch das individuelle Verhalten beeinflusst werden (Größe des Restmüllgefäßes). Allerdings besteht ein unmittelbarer Anschluss- und Benutzungszwang. Es muss deshalb mindestens das kleinste Restmüllgefäß (mit-)genutzt werden. 

Inwieweit dem so ist, besonders bei der Betrachtung der Auswirkungen im Einzelnen und speziell für die kleinen Haushalte, sollte genauer angeschaut, evaluiert und ggf. bei der nächsten Gebührenrunde, die sicherlich kommt, angepasst werden.

(bh)

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