70 Jahre Grundgesetz

Der 23. Mai ist ein Tag zum Feiern! Da hat unser Grundgesetz „Geburtstag“.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, also die Verfassung unseres Landes, verkündet und gilt seitdem als wichtigstes und oberstes Gesetz in unserem Land. Und als das beste, was wir auf deutschem Boden je hatten.

Eine fortschrittliche Verfassung für ein freiheitliches, offenes, tolerantes, neues Deutschland. Ein Deutschland, das sich, gezeichnet vom Totalitarismus der Nazi-Diktatur und den Schrecken des Krieges, bewusst abwandte von Unmenschlichkeit, Unfreiheit, Intoleranz, Ausgrenzung und Nationalismus.

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, 
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. 

So heißt es in der Präambel.

Und weiter, im Artikel 1 (auszugsweise):

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. 

Das ist der erste, wichtigste und allumfassende Artikel.

Was das bedeutet ist auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung schön erklärt.
Auf dieser Internetseite sind auch alle anderen Grundrechte erläutert.

Darüber sollten wir vielleicht öfters mal nachdenken.
Gerade in so mancher gegenwärtigen Diskussion/Auseinandersetzung.

Und, wir können dankbar sein, dass wir in einem freiheitlich-demokratischen Land und in einer jahrzehntelangen Zeit des Friedens (zumindest hier bei uns in Europa) leben dürfen.

 

 


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