Änderung des Kommunalwahlrechts

Künftig können junge Menschen ab 16 in den Gemeinderat gewählt und ab 18 auch selbst Bürgermeisterin/Bürgermeister werden.

Möglich ist dies durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts für Baden-Württemberg. Dies und weitere Änderungen hat der Landtag von Baden-Württemberg am 29. März beschlossen.

Damit können junge Menschen früher aktiv im kommunalen Geschehen einbringen und Verantwortung übernehmen.

Die Freien Wähler im Neckar-Odenwald-Kreis begrüßen dies, wie auch Martin Diblik in einer Umfrage der Rhein-Neckar-Zeitung unterstrich:

„Bei den Freien Wählern sind alle willkommen, denn es geht um die Zukunft und gute Ideen“, sagt Martin Diblik. Er ist Vorsitzender der Kreistagsfraktion der Freien Wähler – und war mit 26 Jahren einst jüngster Bürgermeister in Baden-Württemberg. Ob 16-Jährige schon reifgenug für ein kommunalpolitisches Amt sind? „Das lässt sich nicht pauschal beantworten“, findet Diblik. Er findet aber auch: „Die Interessierten sollen kandidieren, ob 16 oder 61!“ Eine Riesenschwemme an jugendlichen Kandidaten erwartet Diblik nicht. Schon jetzt sei es schwer, jüngere Menschen für die kommunalen Gremien zu finden. „Zudem entscheidet am Ende ohnehin der Wähler.“ Aus diesem Grund ist er auch bei der Verjüngungskur für die Bürgermeister entspannt: „Es mag sicher 18-Jährige geben, die dem gewachsen sind. Die Leute müssen sich dem Wahlkampf stellen – am Ende wissen die Bürger sehr gut, wem sie ein solches Amt anvertrauen können.“ Er selbst trat seinen Dienst in Billigheim mit 26 Jahren an, hatte vorher eine Verwaltungslaufbahn absolviert und in Kehl studiert. „Ich wusste, was auf mich zukommt.“ 

Wer sich für das Geschehen in der eigenen Gemeinde oder im Landkreis interessiert und selbst aktiv werden möchte, kann gerne auf uns zukommen. Der Kreisverband, die Mitglieder der Freie Wähler-Kreistagsfraktion, die örtlichen Freie Wähler-Gemeinderätinnen und -räte sowie die Freie Wähler-Ortsvereine stehen gerne jeder und jedem offen.  Egal ob 16 oder 61 – oder drunter und drüber 😉

Einfach ansprechen, Mail schreiben oder mal in einen Sitzung gehen.

Hier findet ihr weitere Informationen zur Änderung des Kommunalwahlrechts: Baden-Württemberg – The Länd

 


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